Aufnahme mitunter ohne Aufpreis möglich
Demnach ist der Sachverhalt für die Verbraucherschützer klar: In der Regel gehöre eine selbst installierte Stecker-Solaranlage zum Hausrat ihres Eigentümers oder ihrer Eigentümerin. Im Ernstfall sollte die Hausratversicherung somit für Schäden durch Witterung, Überspannung oder Diebstahl aufkommen. Doch damit die Anlage sicher in den Versicherungsschutz aufgenommen werden könne, raten die Verbraucherschützer dazu, das Balkonkraftwerk bei der Haftpflichtversicherung zu melden. Mitunter sei das sogar ohne Aufpreis möglich, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Wie steht es um die Haftpflichtversicherung?
Gerade wer sein Balkonkraftwerk namensgerecht am Balkon befestigt, sollte außerdem auf einen gesicherten Versicherungsschutz bei Haftungsfällen achten. Denn kommt es etwa durch ein herabstürzendes Balkonkraftwerk zum Schaden an Personen oder fremdem Eigentum, kann es schnell teuer werden. Auch ein Defekt des Balkonkraftwerks kann mitunter Haftpflichtschäden hervorrufen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale dazu, auch mit der Haftpflichtversicherung über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu sprechen. Sollte die Anlage nicht versichert sein, könne sie nachträglich hinzugefügt werden, so die Verbraucherschützer.
Balkonkraftwerk: Anbieter im Vergleich
*Stichtag: 26. September 2023