Schadensfall
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Ein Versicherungsfall ist meist schon Ärger genug. Umso schlimmer, wenn anschließend die Versicherungsleistung ausbleibt. Das können Betroffene tun, um doch noch an ihr Geld zu kommen
Wenn eine Wasserleitung platzt oder das E-Bike aus dem Keller verschwindet, ist die Enttäuschung groß. Glücklicherweise kann eine passende Versicherung den entstandenen Schaden absichern. Doch manchmal bleibt die Leistung nach der Schadensmeldung aus. Was nun? Zunächst sollten Versicherte das Kleingedruckte ihrer Versicherung prüfen, ob ihr Fall überhaupt abgedeckt ist und sich ein Streit lohnt. Viele Versicherungen sehen explizite Leistungsausschlüsse vor: Zum Beispiel müssen Aquarien und Wasserbetten extra in der Hausratversicherung aufgeführt sein, damit die Versicherung für einen Wasserschaden aufkommt.
Ein weiterer Grund, warum eine Versicherung nicht zahlt, kann grobe Fahrlässigkeit sein. Das kann beispielsweise ein unbeaufsichtigtes Teelicht sein, das einen Brand verursacht. Auch Fehler bei der Schadensmeldung selbst können zu ausbleibenden Zahlungen führen – etwa, wenn Versicherte den Schaden zu spät melden oder zu wenig Belege einreichen. Verschwiegene Vorschäden beim Vertragsabschluss können ebenfalls zu einem Leistungsausfall führen.
Den Grund für die Ablehnung erfahren Versicherte in einem Ablehnungsschreiben. Wenn der Versicherer jedoch nicht reagiert, sollten sie ihm zunächst ein Schreiben mit Frist zur Erledigung der Schadensmeldung schicken, am besten per Einschreiben oder Fax, um einen Nachweis zu haben. „Wir setzen in der Regel eine Frist von zehn Tagen“, sagt Leonhard Zwikker, Geschäftsführer der Deutschen Schadenshilfe. Verstreicht auch diese unbeantwortet, empfiehlt er, noch einen weiteren Versuch mit Fristsetzung zu starten, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Die Anwaltskosten dürfen die Leistungssumme nicht übersteigen
Manchmal reicht auch ein Beschwerdeschreiben an die Versicherung, damit diese reagiert und im Idealfall ihre Entscheidung überdenkt. Alternativ können Versicherte sich an einen Ombudsmann wenden. Das ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die kostenlos eine externe Einschätzung zur Streitfrage gibt. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist die Einschätzung des Ombudsmanns für die Versicherung verbindlich, bei höheren Beträgen nur eine Empfehlung. Allerdings behandelt die Stelle nur personal Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen. Krankenversicherungen gehören nicht dazu. Außerdem sind die Schlichtungsstellen häufig ausgelastet, sodass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wenn Betroffene eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, um ihren Fall zu begutachten und Mahnschreiben aufzusetzen, müssen sie die Kosten selbst tragen, auch wenn sie im Recht sind. „Bei kleinen Schadensummen würde ich deshalb nur einen Anwalt einschalten, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht“, sagt Zwikker. Ansonsten droht am Ende sogar ein Verlustgeschäft, wenn die Anwaltskosten die Leistungssumme übersteigen – sofern ein Einspruch überhaupt Erfolg hat. „Die Rechtsschutzversicherung muss außerdem den Baustein Erstberatungen abdecken, damit auch eine Beratung abgedeckt ist“, erklärt er weiter. Der Stundensatz eines Anwalts könnte nämlich zwischen 300 und 500 Euro liegen. Außerdem rät Zwikker, sich unbedingt an einen Spezialisten zu wenden: einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der sich auf den speziellen Sachschaden spezialisiert hat. „Nur dann hat man eine Probability gegen den Rechtsbeistand der Versicherer“, begründet Zwikker.
Besondere Vorsicht bei hohen Schadenssummen
Bei größeren Schadenssummen sei besondere Vorsicht geboten, erklärt der Schadensfall-Experte. Ab einer Summe von 50.000 Euro sollten Betroffene von Anfang an unabhängige Hilfe dazu holen, den Antrag ohne Beratung zu machen sei „wie einen Beinbruch selbst zu operieren, ohne Arzt zu sein“. „Dann beauftragt das Versicherungsunternehmen plötzlich Sachverständige und Sanierungsunternehmen, sodass eher die wirtschaftlichen Interessen des Versicherers statt die des Versicherungsnehmers im Fokus stehen“, kritisiert er.
Anlaufstellen können Fachanwälte für Versicherungsrecht oder eingetragene Versicherungsberater sein, zu denen auch die Deutsche Schadenshilfe gehört. Diese beauftragen dann selbst einen unabhängigen Sachverständigen, der den entstandenen Schaden begutachtet. „Häufig sind die Kosten für einen eigenen Sachverständigen sogar über den Versicherungsvertrag abgedeckt“, sagt Zwikker. Das sind jedoch Dinge, die innerhalb der Beratung geprüft werden. Für einen unabhängigen Sachverständigen können mehrere Tausend Euro fällig werden, sodass sich ein Auftrag bei Selbstzahlung erst ab einer bestimmten Summe lohnt.
Kommt der selbst beauftragte Sachverständige zu einem anderen Ergebnis als der des Versicherers, rät Zwikker zu einem außergerichtlichen Sachverständigungsverfahren. In diesem klärt ein unabhängiger Dritter, welcher der Experten Recht hat oder findet eine Lösung. Die Kosten werden je nach Vertrag von der Versicherung übernommen.
Das ist bei Sanierungsfirmen anders: „Hier haben Versicherungsnehmer bei jedem Vertrag Wahlfreiheit“, sagt Zwikker. Wenn die Versicherung additionally das eigene Tochterunternehmen für die Schadensbehebung vorschlägt, müssen Versicherte das nicht akzeptieren und können selbst jemand beauftragen, der vielleicht eher ihre Interessen im Sinn hat.