Krankheitskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Aber welche Ausgaben fallen darunter? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Frankfurt – Eine Krankheit kann viel Geld kosten. Immerhin bleiben Betroffene in Deutschland aber meist nicht auf den gesamten Ausgaben sitzen. Die Absetzung von Krankheitskosten von der Steuer ist eine Möglichkeit, die Gesundheitsausgaben zu mindern.
Es gibt bestimmte Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um diese Kosten steuerlich absetzen zu können. Wie kann man medizinische Ausgaben von der Steuer absetzen und welche Kosten werden anerkannt?
Welche Krankheitskosten können von der Steuer abgesetzt werden?
Es gibt verschiedene Arten von Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem:
- Arztkosten: Hierzu zählen Ausgaben für Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten. Wichtig ist, dass der Behandelnde eine Zulassung hat.
- Rezeptpflichtige Medikamente: Um diese Kosten absetzen zu können, benötigen Sie ein ärztliches Rezept. Die Kosten für rezeptpflichtige Medikamente können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
- Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel: Auch Kosten für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel können abgesetzt werden, wenn sie vom Arzt verordnet wurden.
- Hilfsmittel: Hierzu zählen Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Rollstühle und andere Hilfsmittel im engeren Sinn. Bei bestimmten Hilfsmitteln ist ein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.
- Fahrtkosten: Die Kosten für Fahrten zu Arztpraxen, Therapien oder sonstigen Behandlungen können abgesetzt werden. Entweder können die tatsächlichen Aufwendungen oder pauschal 0,30 Euro professional gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
- Various Behandlungsmethoden: Kosten für various Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Sauerstofftherapie können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.
- Kuren: Kosten für Kuren, bei denen eine drohende Krankheit abgewendet werden kann, sind absetzbar. Eine Bescheinigung über den medizinisch angezeigten Kurort und die voraussichtliche Dauer ist erforderlich.
- Pflegekosten: Kosten für einen Verwandten im Altenheim können abgesetzt werden, wenn die Unterbringung krankheitsbedingt notwendig ist.
- Trinkgelder an Pflegepersonal: Trinkgelder an Pflegepersonal können im angemessenen Rahmen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
- Fitnessstudio: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein Fitnessstudio abgesetzt werden, wenn das Coaching speziell der Linderung einer Erkrankung dient und von einem Arzt oder einer Heilpraktikerin geleitet wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Ausgaben für medizinische Behandlungen und Hilfsmittel von der Steuer abgesetzt werden können. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Unter anderem sind auch Fettabsaugungen unter den richtigen Umständen zugelassen.
Voraussetzungen für die Absetzung von Krankheitskosten
Damit Sie Krankheitskosten von der Steuer absetzen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen können je nach Artwork der Ausgaben und persönlicher State of affairs variieren. Im Allgemeinen gelten jedoch folgende Regelungen:
- Die Ausgaben müssen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgewendet werden.
- Es muss eine ärztliche Verordnung oder eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit vorliegen.
- Die Kosten müssen tatsächlich selbst getragen worden sein. Kosten, die von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen übernommen werden, können nicht abgesetzt werden.
- Es muss eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten werden. Diese Belastungsgrenze hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.
Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für die medizinischen Ausgaben sorgfältig aufzubewahren, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Sorgfalt ist auch bei allen anderen Bereichen geboten, wenn Sie Ihre Steuererklärung richtig machen wollen.
So setzen Sie Krankheitskosten in der Steuererklärung ab
Um Krankheitskosten in der Steuererklärung abzusetzen, müssen sie in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in Steuererklärung angegeben werden. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Attest oder Bescheinigung einholen: Bevor Sie eine Behandlung oder den Kauf von Medikamenten in Anspruch nehmen, sollten Sie ein Attest oder eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einholen. Dies erhöht die Chancen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
- Belege und Nachweise sammeln: Sammeln Sie alle Belege und Nachweise für die medizinischen Ausgaben. Dazu gehören Rezepte, Arztrechnungen, Quittungen für Hilfsmittel, Fahrtkostenbelege und andere relevante Dokumente.
- Ausgaben in der Steuererklärung angeben: Tragen Sie die Ausgaben in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung ein. Achten Sie darauf, die Ausgaben nach Kategorien zu ordnen und die Belege ordnungsgemäß zu dokumentieren.
- Zumutbare Belastungsgrenze beachten: Stellen Sie sicher, dass die Gesamtausgaben die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese Grenze wird vom Finanzamt festgesetzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Veranlagungsart und der Höhe der Einkünfte.
- Steuerliche Vorteile nutzen: Wenn die Ausgaben die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, können diese als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Nachweise ordnungsgemäß und vollständig in der Steuererklärung anzugeben. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.
Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.