Wie die Bundesregierung am Dienstag bekannt gab, steigen die Pensionen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Um denselben Wert sollen auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten steigen. Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert, die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt.
ÖSTERREICH. Mit der Berechnung der Juli-Inflation wird auch der gesetzliche Pensionsanpassungsfaktor fixiert, der sich aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024 ergibt. Obwohl der finale Wert erst im September feststeht, ist die Bundesregierung nun vorgeprescht und hat sich darauf geeinigt, den gesetzlichen Wert für die Pensionserhöhung heranzuziehen. Für rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung soll damit auch 2025 die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen werden. Der Beschluss durch den Nationalrat ist für September geplant.
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Durchschnittspension steigt um rund 78 Euro
Laut Angaben der Regierung schätzen Expertinnen und Experten die kumulierte Jahresinflation auf 4,5 bis 4,7 Prozent. Die Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto professional Monat steige damit voraussichtlich um rund 78 Euro. Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlichen sollen bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht werden.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen erhöht die Regierung im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten. Ihre Pension steigt somit von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro.
Schutzklausel wird erneut verlängert
Die türkis-grüne Koalition einigte sich zudem darauf, die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein weiteres Jahr zu verlängern, wodurch die negativen Auswirkungen der Inflation für Neupensionistinnen und Neupensionisten verhindert werden sollen. Alle Personen, die im kommenden Jahr regulär in Pension gehen, erhalten somit die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen davon sind Personen, die freiwillig in Pension gehen, additionally eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. “Damit wird ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen”, heißt es dazu in einer Aussendung.
Ein Jahr länger als bisher vorgesehen, wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung ausgesetzt. Unabhängig vom Antrittsmonat erhalten somit alle Personen, die 2025 in Pension gehen, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung.
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