Es zählt zu den Horrorszenarios bei der Autofahrt: Rauch tritt aus dem Motorraum, der Wagen steht binnen kürzester Zeit in Flammen. Was nach dem Feuerwehreinsatz bleibt, ist ein verkohltes Fahrzeugwrack, das abgeschleppt werden muss, mitunter auch Schäden an der Verkehrsinfrastruktur.
Allein drei dieser Vorfälle, in denen mutmaßlich ein technischer Defekt vorlag, hat es binnen vier Wochen im Kreis Haßberge gegeben. Zuletzt Ende August auf der A70 bei Knetzgau. Doch wer übernimmt die Kosten für den Schaden am Fahrzeug? Wir haben bei Expertinnen und Experten nachgefragt.
Wann übernimmt die Versicherung den Schaden bei einem Fahrzeugbrand?
Fahrzeugbrände und Explosionen sind in der Regel von der Teilkasko abgedeckt, das schreibt die Verbraucherzentrale Bayern auf Nachfrage dieser Redaktion. Wenn die Kaskoversicherung den Schaden des zerstörten oder beschädigten Fahrzeugs reguliert, werde meist nur der Zeitwert des Wagens ersetzt, erklärt der ADAC Nordbayern. Dieser ergebe sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Liegt ein mutwilliges Fremdverschulden vor wie etwa Brandstiftung, die in den Bereich des Vandalismus fällt, braucht es – sofern der Täter oder die Täterin nicht ausfindig gemacht und belangt werden kann – laut den Expertinnen und Experten eine Vollkaskoversicherung. Generell nicht versichert sind laut Verbraucherzentrale zudem “Seng- und Schmorschäden, die nicht zu einem offenen Feuer werden”. Grundsätzlich scheinen Pauschalaussagens jedoch schwierig. Der ADAC rät deshalb ausdrücklich dazu, die genaue Police und die Vertragsdetails der Versicherung durchlesen.
Was passiert, wenn Fahrzeughalter nur eine Haftpflichtversicherung haben?
Hat der Halter lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so bleibt er in der Regel auf den Kosten für den Schaden am eigenen Auto sitzen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordbayern weiter: “Die Kfz-Haftpflicht kommt nur für Brandschäden auf, die einer anderen Particular person oder einem anderen Fahrzeug durch das versicherte Kfz entstanden sind.”
Wer trägt die Kosten für Löscheinsatz und Schäden an der Infrastruktur?
Die Kosten für den Löscheinsatz und andere Schäden übernimmt laut ADAC in der Regel die Kfz-Versicherung, da von einem Model mitunter auch sogenannte Sachgüter der Allgemeinheit betroffen sind, etwa die Umwelt, der Straßenbelag oder das Eigentum Dritter. Hier sind nach Angaben der Verbraucherzentrale allerdings Erstattungsgrenzen üblich. Auch hier gilt: Bei Brandstiftung greift die Kfz-Versicherung nicht. Dem Täter oder der Täterin droht dann nicht nur Gefängnisstrafe, er oder sie muss mitunter zivilrechtlich für den verursachten Schaden aufkommen.
Inwiefern hilft ein Schutzbrief bei einem Fahrzeugbrand?
Ein Schutzbrief hilft bei der Erstattung oder den anfallenden Reparaturkosten nicht, erklärt er ADAC Nordbayern. Er ist ein Zusatzbaustein neben der Haftpflicht und versichert das Fahrzeug bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl. Zu den Leistungen zählen hier meist der Krankentransport, die Pannenhilfe oder Bergung des Fahrzeugs.
Was raten die Expertinnen und Experten Fahrzeughaltern?
Laut Verbraucherzentrale solle bei der Artwork der Versicherung immer bedacht werden, welche Restwert das Fahrzeug besitzt und welche Möglichkeiten der Halter hat, das Auto nach dem Schadensfall ersetzen zu können. Die Faustregel der Expertinnen und Experten: “Je höher ersteres oder je geringer letzteres ist, desto wichtiger wird eine Kaskoversicherung.” Und das möglichst mit nur geringer Selbstbeteiligung.
Der ADAC Nordbayern rät zudem: “Man sollte sich auf jeden Fall die eigene Versicherung genau anschauen und überprüfen, welche Schäden wie geregelt sind und was vertraglich ausgeschlossen wurde.” Denn: Auch die Aussagen der Expertinnen und Experten sind nicht zwingend allgemeingültig.