Einmal nicht aufgepasst und schon ist das Fahrrad geklaut. Dann ist der Arbeitsweg anstrengend und die Fahrradreise im Sommer geplatzt. Nun heißt es: Handeln und den Diebstahl anzeigen. Doch nicht immer hat das Erfolg. Um den Dieben trotzdem auf die Spur zu kommen, kann man weitere Schritte gehen. Und wenn all das nichts bringt, bleibt zu hoffen, dass eine Versicherung greift.
Was es rund um Fahrraddiebstahl und Versicherungen zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Wenn das Fahrrad geklaut wurde: Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Hat jemand das eigene Fahrrad geklaut, sollte man den Diebstahl schnellstmöglich der örtlichen Polizei melden. Laut ADAC sollte das bereits in den ersten 48 Stunden nach dem Diebstahl erfolgen. Um das Fahrrad seinem Besitzer zuzuordnen, wenn es wiedergefunden wird, braucht die Polizei wichtige Daten über das Rad:
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel einen Kaufbeleg
- Rahmennummer
- Codierung, falls vorhanden
- Rahmengröße
- Modell
- Farbe
- Informationen zu Lenker, Sattel und weiteren Bauteilen
- Besondere Merkmale
Im besten Fall besitzt man einen Fahrradpass, in dem wichtige Daten und Bilder des Fahrrads zusammengefasst sind. Diesen kann man bei der Dienststelle vorlegen, um die Aufnahme des Diebstahls zu erleichtern. Auch per App auf dem Smartphone ist das möglich.
Zusätzlich stellen sich den Beamten Fragen zum Ablauf des Diebstahls:
- Wann und wo wurde das Fahrrad geklaut?
- Wie conflict das Fahrrad gesichert?
- Ist es versichert?
Achtung: Manche Versicherungen geben Fristen vor, in denen der Fahrraddiebstahl bei der Polizei angezeigt werden muss. Wer diesen Zeitraum überschreitet, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Ist das Fahrrad geklaut: Den Vorfall bei der Versicherung melden
Nicht nur der Polizei, sondern auch der Versicherung sollte man den Fahrraddiebstahl melden – und zwar so schnell wie möglich. Das kann die Hausrat- oder eine spezielle Fahrradversicherung sein. Weil immer mehr Fahrräder gestohlen werden, schließen viele Hausratversicherungen Fahrraddiebstähle inzwischen vom Versicherungsschutz aus, warnt der ADAC. Das sollte man spätestens beim Abschließen der Versicherung überprüfen.
Viele Versicherer stellen zudem bestimmte Anforderungen an das Fahrradschloss, mit dem das Fahrrad vor Diebstahl gesichert wird. Oft wird zumindest ein gutes Bügelschloss verlangt. Die Versicherung Allianz erklärt, zur Meldung des Diebstahls seien diese Daten wichtig:
- Anzeigennummer der Polizei
- Eigentumsnachweis
- ausgefüllter Fahrradpass
- Rechnung
Ist Fahrraddiebstahl von der Versicherung gedeckt, zahlt diese meist, wenn das Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auftaucht.
Nach dem Fahrraddiebstahl: Regelmäßig beim Fundbüro nachfragen
Auch das örtliche Fundbüro ist eine gute Anlaufstelle, falls das eigene Fahrrad geklaut wurde. In regelmäßigen Abständen sollte man dort nach dem Diebstahl anfragen, ob das Fahrrad gefunden wurde. Einige Versicherungen fordern laut ADAC sogar eine Bescheinigung von der Fundstelle darüber, dass niemand das Fahrrad abgegeben hat.
Wenn das Fahrrad geklaut wurde: Selbst auf die Suche gehen
Weil viele Diebe die geklauten Fahrräder nur vorübergehend benutzen, um zum Beispiel zu einem anderen Ort zu gelangen, kann es auch Sinn ergeben, selbst auf die Suche zu gehen.
- Es kann sich lohnen, an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen oder Marktplätzen nachzusehen, wenn das Fahrrad gestohlen wurde.
- Auf Flohmärkten kann man sein geklautes Fahrrad ebenfalls finden.
- Auch ein Suchaufruf in sozialen Medien oder Aushänge an Laternen in der Umgebung können zum Wiederfinden beitragen.
Zusätzlich kann das Web einem helfen, ein geklautes Fahrrad aufzufinden. Es kann helfen, übliche Online-Handelsplätze nach dem Fahrrad abzusuchen. Im Fall eines Treffers heißt es: Die Polizei informieren, denn sie weiß, was dann zu tun ist.
Nach dem Fahrraddiebstahl: GPS-Tracker nutzen
Wer sein Fahrrad mit einem GPS-Tracker ausgestattet hat, bevor es geklaut wurde, kann sich glücklich schätzen. Nun heißt es: Die mit dem Tracker verbundene App öffnen und den Standort herausfinden. Konfrontieren sollte man den Dieb selbst aber nicht, sondern den Ort des Fahrrads an die Polizei übermitteln. Andernfalls setzt man sich unnötig Gefahren aus.
Gleiches gilt, wenn man den Dieb auf frischer Tat ertappt oder das Fahrrad an öffentlichen Plätzen auffindet. Lieber die Einsatzkräfte informieren. Sie wissen, welche Schritte eingeleitet werden müssen.
Glück nach dem Fahrraddiebstahl: Wenn das Rad wieder auftaucht
Hat man das Fahrrad wiedergefunden und die Polizei hat den Sachverhalt geklärt, sollte man sich unbedingt bei der Versicherung melden. Tut man das nicht und behält beispielsweise das Geld der Versicherung sowie das wiedergefundene, zuvor geklaute Fahrrad, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden.
Sind Einzelteile weg oder beschädigt, muss das ebenfalls mit der Versicherung geklärt werden. Denn laut ADAC greift sie nur bei Schäden, die durch den Diebstahl passiert sind, nicht etwa bei Vandalismus oder mutwilligen Beschädigungen.